PDF/A: Der ISO-Standard für Langzeitarchivierung und seine Varianten erklärt
<p>PDF/A ist ein auf der ISO-Norm 19005 basierender Unterstandard des PDF-Formats, der speziell für die Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente entwickelt wurde. Im Gegensatz zu regulären PDFs verbietet PDF/A alle Elemente, die eine zuverlässige Darstellung über Jahrzehnte verhindern könnten: externe Schriftartenverweise, JavaScript, Verschlüsselung, Multimedia-Inhalte und abhängige Farbprofile. Das Ergebnis ist ein selbstenthaltendes Dokument, das 10, 50 oder theoretisch 100 Jahre später auf jedem PDF-Viewer originalgetreu dargestellt werden kann.</p><p>Für viele deutsche Unternehmen ist PDF/A keine freiwillige Wahl, sondern Pflicht. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) des Bundesfinanzministeriums empfehlen PDF/A für die steuerrechtliche Langzeitarchivierung von Buchungsbelegen mit 10-jähriger Aufbewahrungspflicht. Behörden, Gerichte und Notare in Deutschland und Österreich akzeptieren für eingereichte Dokumente teilweise ausschließlich PDF/A. Die EU-Richtlinie 2014/55/EU schreibt für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber eine maschinenlesbare, archivtaugliche Form vor, wobei PDF/A-3 mit eingebetteter ZUGFeRD- oder XRechnung-XML-Datei der etablierte Standard ist.</p><p>Dieser Leitfaden erklärt die drei PDF/A-Varianten und ihre Unterschiede, zeigt, wann welche Variante gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, und beschreibt, wie Sie bestehende PDFs in PDF/A konvertieren und die Konformität prüfen können.</p>
Was ist PDF/A und warum wurde es entwickelt?
<p>PDF/A steht für Portable Document Format / Archive und ist eine Familie von ISO-Normen, die auf dem regulären PDF-Format aufbauen, aber eine strikt definierte Teilmenge der PDF-Funktionen erlauben. Der Standard entstand aus einem konkreten Problem: Reguläre PDFs aus den 1990er- und frühen 2000er-Jahren waren nach 10 Jahren häufig nicht mehr vollständig darstellbar, weil externe Schriftarten fehlten, Farbprofile nicht eingebettet waren oder proprietäre Adobe-Funktionen nicht mehr unterstützt wurden.</p><p>Das ISO-Komitee TC 171/SC 2 entwickelte deshalb PDF/A-1 (ISO 19005-1), veröffentlicht 2005. Die Kernanforderung: Ein PDF/A-Dokument muss alle für seine korrekte Darstellung notwendigen Informationen selbst enthalten. Das bedeutet konkret:</p><p><strong>Was PDF/A erlaubt:</strong> Eingebettete Schriftarten (vollständige Einbettung aller verwendeten Zeichensätze), eingebettete Farbprofile (ICC-Profile), strukturierte Metadaten (XMP), Signaturen, Lesezeichen und Hyperlinks innerhalb des Dokuments sowie Kommentare und Anmerkungen.</p><p><strong>Was PDF/A verbietet:</strong> Externe Schriftartverweise, Verschlüsselung und Passwortschutz, JavaScript und interaktive Formulare (je nach Konformitätsstufe), Multimedia-Einbettungen (Audio, Video), transparente Objekte (in PDF/A-1), externe Inhaltsverweise und LZW-Komprimierung.</p><p>Die Verbote sind nicht willkürlich. JavaScript ermöglicht dynamische Inhalte, die sich bei jedem Öffnen anders verhalten könnten. Externe Schriftartenverweise führen zu Darstellungsproblemen, wenn die Schriftart nach Jahren nicht mehr verfügbar ist. Verschlüsselung verhindert das zuverlässige Öffnen ohne Passwort – und wer erinnert sich in 30 Jahren noch an das Passwort eines alten Archivdokuments?</p><p>Ein historisches Beispiel verdeutlicht den Bedarf: Das Bundesarchiv Deutschland digitalisierte in den 2000er-Jahren Millionen von Dokumenten als reguläre PDFs. Bei einer Stichprobenprüfung 2018 stellte sich heraus, dass 23 Prozent der Dokumente aus der frühen Digitalisierungsphase Schriftartprobleme zeigten, weil externe Schriftarten nicht mehr verfügbar waren. Mit PDF/A hätte dieses Problem nicht existiert. Heute setzt das Bundesarchiv ausschließlich auf PDF/A-2 für neue Digitalisierungsprojekte.</p><p>Die wirtschaftliche Relevanz von PDF/A wächst: Nach Angaben des Bitkom nutzen 68 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ein Dokumentenmanagementsystem (DMS), das PDF/A als primäres Archivformat unterstützt. DMS-Anbieter wie ELO, DocuWare und d.3 konvertieren alle eingespielten Dokumente automatisch in PDF/A.</p>
PDF/A-1, PDF/A-2 und PDF/A-3: Die drei Varianten im Vergleich
<p>Die PDF/A-Familie umfasst drei Hauptversionen, die auf unterschiedlichen PDF-Basisversionen aufbauen und jeweils verschiedene Funktionen erlauben. Jede Version existiert in zwei Konformitätsstufen: Stufe B (basic, minimale Konformität für visuelle Darstellbarkeit) und Stufe A (accessible, volle Konformität inklusive Barrierefreiheitsanforderungen und Tagging-Struktur).</p><p><strong>PDF/A-1 (ISO 19005-1, veröffentlicht 2005)</strong> basiert auf PDF 1.4 und ist die restriktivste Variante. Sie verbietet Transparenz, was bedeutet, dass Dokumente mit transparenten Elementen (Wasserzeichen, überlappende Grafikobjekte) vor der Konvertierung angepasst werden müssen. PDF/A-1 ist der älteste und am weitesten verbreitete Standard, der von praktisch jedem DMS und Archivierungssystem unterstützt wird. Einsatzbereich: Steuerrechtliche Archivierung von Rechnungen und Belegen, bei denen maximale Kompatibilität mit älteren Systemen gefragt ist.</p><p><strong>PDF/A-2 (ISO 19005-2, veröffentlicht 2011)</strong> basiert auf PDF 1.7 (ISO 32000-1) und hebt die Transparenz-Einschränkung auf. Es erlaubt zudem JPEG-2000-Komprimierung (deutlich effizienter als klassisches JPEG), optionale Inhaltsebenen (Layers), digitale Signaturen nach PAdES-Standard und eingebettete PDF/A-konforme Anhänge. PDF/A-2 ist der derzeit empfohlene Standard für neue Archivierungsprojekte. Einsatzbereich: Behörden, Gerichte, Notare und alle Unternehmen, die moderne Archivierungsanforderungen erfüllen müssen.</p><p><strong>PDF/A-3 (ISO 19005-3, veröffentlicht 2012)</strong> ist identisch mit PDF/A-2, erlaubt aber zusätzlich das Einbetten beliebiger Dateitypen als Anhänge – also nicht nur PDF/A-konforme, sondern auch Word-Dokumente, XML-Dateien, Tabellen oder Bilddateien. Diese Funktion machte PDF/A-3 zum Trägerformat für hybride Rechnungsformate. ZUGFeRD (deutsches Rechnungsformat) und Factur-X (deutsch-französisches Format) betten in PDF/A-3 eine maschinenlesbare XML-Datei ein. Einsatzbereich: Elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (XRechnung), Behördeneinreichungen mit Anlagen und gemischte Archive.</p><p>Konformitätsstufe A (PDF/A-xA) ist strenger als Stufe B: Sie erfordert eine vollständige Tagging-Struktur, die Lesereihenfolge und Alternativtexte für Bilder definiert. Stufe A-Dokumente sind vollständig barrierefrei und können von Screenreadern korrekt gelesen werden. Der Mehraufwand für Stufe A ist erheblich – die meisten Anwendungen erstellen standardmäßig Stufe B. Für Behörden, die barriefreie Dokumente nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorhalten müssen, ist Stufe A vorgeschrieben.</p><p>Empfehlung für die Praxis: Für steuerrechtliche Archivierung (GoBD) und DMS-Ablage reicht PDF/A-2B völlig aus. Für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ist PDF/A-3 mit eingebetteter XRechnung-XML Pflicht. Für maximale Kompatibilität mit älteren Archivsystemen bleibt PDF/A-1B eine solide Wahl. Eine Übersicht über alle PDF-Versionen und deren technische Unterschiede bietet unser Leitfaden zu <a href="/de/blog/pdf-format-erklaert-versionen-standards">PDF-Formate erklärt: Versionen und Standards</a>.</p>
Wann ist PDF/A in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?
<p>PDF/A ist in mehreren deutschen Regelwerken ausdrücklich gefordert oder empfohlen. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Branche und Anwendungsfall.</p><p>Die <strong>GoBD</strong> (BMF-Schreiben vom 28. November 2019) verlangen für elektronisch aufbewahrte Buchungsbelege eine unveränderbare, vollständige und lesbarbliebende Archivierung über die gesamte Aufbewahrungsfrist. PDF/A wird explizit als geeignetes Format genannt. Buchungsbelege mit 10-jähriger Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO) und Geschäftsbriefe mit 6-jähriger Frist (§ 257 HGB) sollten in PDF/A archiviert werden. Reguläre PDFs sind zwar nicht explizit verboten, aber das Risiko der langfristigen Lesbarkeit liegt dann beim Unternehmen.</p><p>Die <strong>EU-Richtlinie 2014/55/EU</strong> und das deutsche Umsetzungsgesetz (E-Rechnungsgesetz) schreiben vor, dass Rechnungen an Bundesbehörden seit April 2020 im elektronischen Format eingereicht werden müssen. XRechnung ist der offizielle Standard, wobei ZUGFeRD-PDFs (PDF/A-3 mit eingebetteter XML) ebenfalls akzeptiert werden. Ab 2027 gilt die E-Rechnungspflicht voraussichtlich für alle B2B-Transaktionen über dem Schwellenwert.</p><p>Die <strong>BSI-Technische Richtlinie TR-03138 RESISCAN</strong> für ersetzende Scans (Scannen und physisches Vernichten von Papierdokumenten) empfiehlt PDF/A als Ausgabeformat. Wer Papierdokumente digitalisiert und das Original vernichtet, sollte PDF/A nutzen, um die Langzeitlesbarkeit des digitalen Ersatzdokuments sicherzustellen.</p><p>Deutsche Gerichte und Verwaltungsgerichte akzeptieren für elektronische Einreichungen über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) nach § 130a ZPO ausschließlich PDF-Dokumente, wobei PDF/A ausdrücklich bevorzugt wird. Das Bundesjustizministerium empfiehlt PDF/A-1 oder PDF/A-2 für alle gerichtlichen Schriftsätze.</p><p>Notare in Deutschland sind nach den Richtlinien der Bundesnotarkammer verpflichtet, notarielle Urkunden in PDF/A zu archivieren. Die elektronische Urkundensammlung (elektronisches Notararchiv, ELRV) verwendet ausschließlich PDF/A-2.</p>
- 1Schritt 1: Identifizieren Sie den Aufbewahrungszweck Ihrer Dokumente. Buchungsbelege und Geschäftsbriefe erfordern GoBD-konforme Archivierung. Gerichtliche Einreichungen erfordern PDF gemäß § 130a ZPO. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber erfordern XRechnung oder ZUGFeRD in PDF/A-3.
- 2Schritt 2: Wählen Sie die richtige PDF/A-Variante. Für GoBD-Archivierung genügt PDF/A-2B. Für elektronische Rechnungen an Bundesbehörden ist PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei erforderlich. Für Einreichungen bei deutschen Gerichten über EGVP empfiehlt sich PDF/A-1B oder PDF/A-2B.
- 3Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihr DMS (Dokumentenmanagementsystem) eine automatische PDF/A-Konvertierung bei der Einspielung unterstützt. Systeme wie ELO, DocuWare, d.3 und Microsoft SharePoint Online bieten diese Funktion. Aktivieren Sie sie für alle Archivierungsordner, um manuelle Konvertierungsschritte zu vermeiden.
PDF/A erstellen: Kostenlose Methoden und Tools
<p>Es gibt mehrere zuverlässige Wege, ein reguläres PDF oder ein anderes Dokument in PDF/A zu konvertieren. Die Kosten variieren erheblich – von kostenlos bis zu mehreren tausend Euro für Enterprise-Lösungen.</p><p><strong>LibreOffice (kostenlos):</strong> LibreOffice Calc, Writer und Impress bieten beim Export als PDF eine integrierte PDF/A-1B-Option. Im Export-Dialog unter Allgemein die Option PDF/A-1b (ISO 19005-1) aktivieren. LibreOffice ist auf Windows, macOS und Linux verfügbar und erzeugt zuverlässige PDF/A-1B-Dokumente. Limitation: LibreOffice kann keine bestehenden PDFs in PDF/A umwandeln – es kann nur Dokumente im LibreOffice-Format als PDF/A exportieren. Für Word-Dokumente ist eine vorherige Konvertierung nach LibreOffice Writer notwendig.</p><p><strong>Microsoft Word 365 (in Office-Abo enthalten):</strong> Unter Datei > Exportieren > PDF/XPS-Dokument erstellen und im Dialog unter Optionen ISO 19005-1-kompatibel (PDF/A) aktivieren. Das erzeugt PDF/A-1B-konforme Dokumente. Dies funktioniert direkt aus Word, Excel und PowerPoint ohne zusätzliche Software.</p><p><strong>Adobe Acrobat Pro (kostenpflichtig, ca. 24 Euro/Monat):</strong> Das professionellste Werkzeug für PDF/A-Konvertierung. Kann bestehende PDFs in PDF/A-1B, PDF/A-2B oder PDF/A-3B umwandeln und dabei Konformitätsprobleme automatisch beheben. Für Unternehmen mit hohem Dokumentenvolumen und Anforderungen an PDF/A-3 die erste Wahl.</p><p><strong>Ghostscript (kostenlos, Open Source):</strong> Das Kommandozeilenwerkzeug Ghostscript kann PDFs mit dem Parameter -dPDFA=2 -dPDFACompatibilityPolicy=1 in PDF/A-2B konvertieren. Diese Methode ist für technisch versierte Nutzer und Systemadministratoren geeignet, die Massenkonvertierungen automatisieren möchten. LazyPDF nutzt Ghostscript als Backend für seine PDF-Verarbeitung.</p><p>Für Massenkonvertierungen in Unternehmen empfiehlt sich eine DMS-Integration oder ein automatisierter Konvertierungsworkflow über Ghostscript, der neu eingehende Dokumente automatisch in PDF/A umwandelt, bevor sie archiviert werden. Wer alle PDF-Werkzeuge ohne Registrierung nutzen möchte, findet in unserem Artikel zu <a href="/de/blog/pdf-tools-ohne-anmeldung">PDF-Tools ohne Anmeldung verwenden</a> eine praktische Übersicht.</p>
- 1Methode 1 (Word-Dokument): In Microsoft Word 365 öffnen Sie das Dokument, gehen zu Datei > Exportieren > PDF/XPS-Dokument erstellen. Im Dialog-Fenster auf Optionen klicken und die Checkbox ISO 19005-1-kompatibel (PDF/A) aktivieren. Auf Veröffentlichen klicken. Das Ergebnis ist ein PDF/A-1B-konformes Dokument.
- 2Methode 2 (Bestehendes PDF via Ghostscript): Führen Sie folgenden Befehl aus: gs -dPDFA=2 -dBATCH -dNOPAUSE -dPDFACompatibilityPolicy=1 -sColorConversionStrategy=RGB -sDEVICE=pdfwrite -sOutputFile=ausgabe-pdfa.pdf eingabe.pdf. Dieser Befehl konvertiert ein reguläres PDF in PDF/A-2B unter Beibehaltung aller Inhalte.
- 3Methode 3 (LibreOffice für Office-Formate): Öffnen Sie das Dokument in LibreOffice Writer, Calc oder Impress. Gehen Sie zu Datei > Exportieren als > Als PDF exportieren. Im Tab Allgemein aktivieren Sie PDF/A-1b (ISO 19005-1). Klicken Sie auf Exportieren. Diese Methode funktioniert für DOCX, XLSX, PPTX und OpenDocument-Formate.
PDF/A-Konformität prüfen: So verifizieren Sie Ihre Dokumente
<p>Die Erstellung einer PDF/A-konformen Datei ist der erste Schritt – die Überprüfung der tatsächlichen Konformität ist der zweite und oft vernachlässigte. Ein Dokument, das als PDF/A exportiert wurde, ist nicht automatisch tatsächlich PDF/A-konform, wenn beim Export Fehler auftraten oder nicht unterstützte Elemente enthalten waren.</p><p><strong>Adobe Acrobat Reader (kostenlos):</strong> Öffnen Sie das PDF in Adobe Acrobat Reader. Wenn das Dokument PDF/A-konform ist, erscheint oben eine blaue Informationsleiste mit dem Text: Dieses Dokument entspricht dem PDF/A-Standard und wurde im schreibgeschützten Modus geöffnet. Das ist die schnellste visuelle Prüfmethode ohne zusätzliche Software.</p><p><strong>PDF Tools Online Validator (kostenlos):</strong> Der kostenlose Validierer unter pdfa.org/validation prüft Dokumente bis 10 MB auf PDF/A-1, PDF/A-2 und PDF/A-3 Konformität und gibt detaillierte Fehlerlisten aus. Für Dokumente mit sensiblem Inhalt empfiehlt sich ein lokales Prüfwerkzeug statt eines Online-Dienstes.</p><p><strong>veraPDF (kostenlos, Open Source):</strong> Der von der PDF/A-Community unterstützte Referenzvalidator für alle PDF/A-Versionen. Als Desktop-Anwendung oder Kommandozeilenwerkzeug verfügbar. Erkennt alle Konformitätsverstöße nach den exakten ISO-Normen und ist das Werkzeug der Wahl für professionelle Archivierungsprojekte. Laut PDF/A Competence Center zeigt veraPDF bei Validierungstests eine Erkennungsrate von 99,3 Prozent für Konformitätsverstöße.</p><p>Häufige Konformitätsprobleme, die die Validierung aufdeckt: Nicht eingebettete Schriftarten (häufigstes Problem bei Dokumenten, die aus älteren Systemen exportiert wurden), fehlende Farbprofile bei RGB- oder CMYK-Farbreumen, JavaScript-Fragmente in Formularfeldern, extern verlinkte Ressourcen und ungültige XMP-Metadatenstrukturen.</p><p>Für Unternehmen, die täglich viele Dokumente archivieren, empfiehlt sich die Integration von veraPDF in den Archivierungsworkflow als automatische Qualitätssicherung. Eine Batch-Validierung von 1.000 Dokumenten dauert auf einem modernen Server unter 3 Minuten. Dokumente, die die Validierung nicht bestehen, können automatisch zur manuellen Nachbearbeitung weitergeleitet werden.</p><p>Ein praxisrelevanter Hinweis: Nicht jedes DMS prüft tatsächlich die PDF/A-Konformität – viele speichern einfach alle hochgeladenen Dateien als PDF/A-Archiv, ohne die Konformität zu verifizieren. Eine externe Stichprobenprüfung mit veraPDF bei 5 Prozent der archivierten Dokumente pro Quartal ist eine einfache und effektive Qualitätssicherungsmaßnahme.</p>
PDF/A vs. reguläres PDF: Einschränkungen kennen und planen
<p>PDF/A ist kein Allzweckformat – es ist ein spezialisiertes Archivformat mit bewussten Einschränkungen. Wer die Grenzen von PDF/A nicht kennt, stößt bei der Implementierung auf unerwartete Probleme.</p><p><strong>Kein Passwortschutz:</strong> PDF/A-Dokumente dürfen nicht verschlüsselt oder passwortgeschützt sein. Das ist einer der fundamentalsten Unterschiede zum regulären PDF. Ein Dokument, das mit einem Passwort gesperrt ist, kann nicht PDF/A-konform sein. Für vertrauliche Archivdokumente bedeutet das: Der Zugriffsschutz muss auf Systemebene (DMS-Berechtigungen, Verzeichnisverschlüsselung) implementiert werden, nicht auf Dokumentebene.</p><p><strong>Keine Multimedia-Inhalte:</strong> Eingebettete Videos, Audiodateien und 3D-Modelle sind in PDF/A nicht erlaubt. Dokumente mit solchen Inhalten müssen vor der Archivierung angepasst werden, entweder durch Entfernung der Multimedia-Elemente oder durch Konvertierung in ein alternatives Format.</p><p><strong>Transparenz-Einschränkungen in PDF/A-1:</strong> PDF/A-1 verbietet transparente Objekte. Dokumente mit Wasserzeichen, Schatten-Effekten oder überlappenden transparenten Elementen werden bei der Konvertierung nach PDF/A-1 geflattened (zusammengefasst), was das optische Erscheinungsbild leicht verändern kann. PDF/A-2 hebt diese Einschränkung auf und ist deshalb für grafikintensive Dokumente die bessere Wahl.</p><p><strong>Dateigröße:</strong> PDF/A-Dokumente sind durch die vollständige Einbettung aller Schriftarten typischerweise 10 bis 30 Prozent größer als reguläre PDFs mit denselben Inhalten. Ein 1-MB-Geschäftsbericht kann als PDF/A-2B 1,2 bis 1,4 MB groß sein. Für Massenarchivierungen mit Millionen von Dokumenten ist das ein relevanter Speicherfaktor. <a href='/de/compress'>PDF-Komprimierung mit LazyPDF</a> kann die Dateigröße vor der PDF/A-Konvertierung reduzieren, ohne die Konformität zu beeinträchtigen.</p><p><strong>Editierbarkeit:</strong> PDF/A-Dokumente sind technisch editierbar, aber die meisten Viewer öffnen sie im schreibgeschützten Modus. Adobe Acrobat Reader zeigt eine blaue Leiste und verweigert Bearbeitungen. Für die Archivierung ist das gewünscht – für die tägliche Arbeit mit Dokumenten, die noch bearbeitet werden müssen, sollte das reguläre PDF-Format genutzt und erst bei der Ablage ins Archiv eine PDF/A-Kopie erstellt werden.</p><p>Die praktische Empfehlung für Unternehmen: Nutzen Sie zwei Dokumentenflüsse. Aktive Arbeitsdokumente bleiben als reguläre PDFs oder Office-Dateien. Für die Archivierung werden sie bei Einspielung ins DMS automatisch in PDF/A konvertiert. Dieses Modell ist das, was die meisten professionellen DMS-Lösungen von Haus aus implementieren – und es ist die effizienteste Lösung für den deutschen Unternehmensalltag. Neben PDF/A gibt es mit <a href="/de/blog/pdfx-druckformat-professioneller-druck">PDF/X für den professionellen Druck</a> einen weiteren ISO-Unterstandard, der speziell für die Druckvorstufe konzipiert wurde.</p>
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen PDF und PDF/A?
PDF ist ein universelles Dokumentformat mit vielen optionalen Funktionen wie Verschlüsselung, JavaScript und externen Verweisen. PDF/A ist eine Teilmenge des PDF-Standards nach ISO 19005, die alle Elemente verbietet, die eine zuverlässige Darstellung über Jahrzehnte verhindern könnten. PDF/A-Dokumente enthalten alle benötigten Ressourcen selbst und bleiben auf jedem Viewer originalgetreu darstellbar.
Ist PDF/A für die GoBD-konforme Archivierung in Deutschland Pflicht?
PDF/A ist in der GoBD nicht explizit vorgeschrieben, aber ausdrücklich empfohlen. Die GoBD verlangen unveränderbare, vollständige und dauerhaft lesbare Dokumente. PDF/A erfüllt diese Anforderungen am zuverlässigsten. Wer reguläre PDFs archiviert, trägt das Risiko, dass sie nach 10 Jahren nicht mehr korrekt darstellbar sind, was eine GoBD-Verletzung darstellen kann.
Welche PDF/A-Version sollte ich für deutsche Steuerbelege verwenden?
Für die steuerrechtliche Archivierung von Buchungsbelegen nach § 147 AO empfiehlt sich PDF/A-2B. Es unterstützt modernere Komprimierung als PDF/A-1, erlaubt Transparenz und wird von allen gängigen DMS-Systemen unterstützt. Für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (XRechnung) ist PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei erforderlich.
Kann ich ein mit Passwort geschütztes PDF in PDF/A umwandeln?
Nein, nicht direkt. PDF/A verbietet jegliche Verschlüsselung. Sie müssen zuerst das Passwort entfernen – mit LazyPDF Unlock unter lazy-pdf.com/de/unlock – und das entschlüsselte Dokument anschließend in PDF/A konvertieren. Der Zugriffsschutz muss dann auf Systemebene (DMS-Berechtigungen) erfolgen statt auf Dokumentebene.
Wie erkenne ich, ob ein PDF bereits PDF/A-konform ist?
Öffnen Sie das Dokument in Adobe Acrobat Reader. Ein PDF/A-konformes Dokument zeigt eine blaue Informationsleiste mit dem Hinweis auf den PDF/A-Standard und öffnet sich im schreibgeschützten Modus. Alternativ können Sie das kostenlose Tool veraPDF herunterladen oder den Validator auf pdfa.org nutzen, der den genauen Konformitätsgrad und alle Verstöße meldet.